Tipps und Tricks/Baugrubenverbau |
Nachweis der charakteristischen Vertikalkräfte
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Beim Nachweis der charakteristischen
Vertikalkräfte wird untersucht, ob die nach unten gerichteten
Kräfte größer sind, als die nach oben
gerichteten Kräfte.
Nach unten gerichtete Kräfte ergeben sich aus dem Gewicht der
Wand, einer eventuellen Auflast, der Vertikalkomponente des aktiven
Erddrucks und einer eventuellen nach unten gerichteten Ankerkraft.
Eine nach oben gerichtete Kraft ergibt sich aus dem Erdwiderstand und
dem Wandreibungswinkel.

Ist die nach oben gerichtete Kraft (aufgrund des Erdwiderstandes)
größer
als die Summe der nach unten gerichteten Kräfte, so muss der
Wandreibungswinkel entsprechen
reduziert werden. Dies kann im Programm erfolgen,
indem beim Nachweis 'iterativ' gewählt wird.
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Hintergrundfarbe bei Lasten
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Im Karteiblat "Lasten"
werden Lasten für ALLE Aushubzustände angegeben. Im
Aushubzustand können diese Lasten für diesen Aushubzustand
abgeändert werden. Im Karteiblatt "Lasten" wird dargestellt,
ob diese in allen, nicht in allen oder in keinem Aushubzustand
verwendet werden.

"grün" bedeutet, dass die Last in allen Aushubzuständen
verwendet wird, "gelb", dass die Last nicht in allen und "rot", dass
die Last in keinem Aushubzustand verwendet wird.
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Biegebemessung Bohrpfahlwand
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Bei der Bigebemessung einer
Bohrpfahlwand wird der Radius für die Grundbewehrung und die
Grundbewehrung pro Laufmeter, bezogen auf den Radius der Grundbewehrung
angegeben.
Im Beispiel unten ist der Umfang der Grundbewehrung 2 x 0,24 x Pi =
1,51 m. Pro Laufmeter Grundbewehrung wird eine Bewehrungsfläche
von 16,09 m² angegeben. Damit ergibt sich die Grundbewehrung
für diesen Radius zu 1,51 x 16,09 = 24,3 cm². Für die
Bigebewehrung des Bohrpfahls errechnet das Programm dann noch eine
zusätzliche Bewehrungsfläche von 8,6 cm² für den
Radius der Zulagebewehrung, in diesem Fall für 360 Grad, also
für den ganzen Umfang der Zulagebewehrung.
In diesem Beispiel ist also als Bewehrungsfläche 24,3 + 8,6 = 32,9
cm² als Bewehrungsfläche für den ganzen Umfang des
Bewehrungsradius von 0,24 m notwendig. |
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