Tipps und Tricks/Baugrubenverbau

Nachweis der charakteristischen Vertikalkräfte
Beim Nachweis der charakteristischen Vertikalkräfte wird untersucht, ob die nach unten gerichteten Kräfte größer sind, als die nach oben gerichteten Kräfte.

Nach unten gerichtete Kräfte ergeben sich aus dem Gewicht der Wand, einer eventuellen Auflast, der Vertikalkomponente des aktiven Erddrucks und einer eventuellen nach unten gerichteten Ankerkraft.

Eine nach oben gerichtete Kraft ergibt sich aus dem Erdwiderstand und dem Wandreibungswinkel.

Bgum01
Ist die nach oben gerichtete Kraft (aufgrund des Erdwiderstandes) größer
als die Summe der nach unten gerichteten Kräfte, so muss der Wandreibungswinkel entsprechen
reduziert werden. Dies kann im Programm erfolgen, indem beim Nachweis 'iterativ' gewählt wird.

Hintergrundfarbe bei Lasten
Im Karteiblat "Lasten" werden Lasten für ALLE Aushubzustände angegeben. Im Aushubzustand können diese Lasten für diesen Aushubzustand abgeändert werden. Im Karteiblatt "Lasten" wird dargestellt, ob diese in allen, nicht in allen oder in keinem Aushubzustand verwendet werden.
Bild 2
"grün" bedeutet, dass die Last in allen Aushubzuständen verwendet wird, "gelb", dass die Last nicht in allen und "rot", dass die Last in keinem Aushubzustand verwendet wird.

Biegebemessung Bohrpfahlwand
Bei der Bigebemessung einer Bohrpfahlwand wird der Radius für die Grundbewehrung und die Grundbewehrung pro Laufmeter, bezogen auf den Radius der Grundbewehrung angegeben.

Im Beispiel unten ist der Umfang der Grundbewehrung 2 x 0,24 x Pi = 1,51 m. Pro Laufmeter Grundbewehrung wird eine Bewehrungsfläche von 16,09 m² angegeben. Damit ergibt sich die Grundbewehrung für diesen Radius zu 1,51 x 16,09 = 24,3 cm². Für die Bigebewehrung des Bohrpfahls errechnet das Programm dann noch eine zusätzliche Bewehrungsfläche von 8,6 cm² für den Radius der Zulagebewehrung, in diesem Fall für 360 Grad, also für den ganzen Umfang der Zulagebewehrung.

In diesem Beispiel ist also als Bewehrungsfläche 24,3 + 8,6 = 32,9 cm² als Bewehrungsfläche für den ganzen Umfang des Bewehrungsradius von 0,24 m notwendig.
Bild 3